Steuern sparen mit Rußpartikelfilter / Dieselpartikelfilter
Im März 2007 wurde das Gesetz zur Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter verabschiedet. Die Steuer für Fahrzeuge ohne Rußpartikelfilter wurde angehoben. Wer sein Fahrzeuge nachrüstet, kann hingegen von der steuerlichen Förderung profitieren: Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, erhalten einen Steuerfreibetrag von 330 Euro, wenn sie im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden, der einer der Partikelminderungsstufen PM01 bis PM4 nach Anlage XXVI zu § 47 Abs. 3a StVZO entspricht.
Fahrverbote in Umweltzonen
Einen weiteren Vorteil bietet die Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter /Dieselpartikelfiltern ausserdem: In vielen Großstädten (u.a. Berlin, München, Hannover) und acht Städten Baden-Württembergs wurden jüngst Umweltzonen eingerichtet. Das Befahren dieser besonders abgasbelasteten Stadtgebiete ist Pkws und Lkws mit schlechtem Abgas-Standards verwehrt.
Umweltplakette dank Nachrüstung
Nach einer fachgerechten Umrüstung können viele Fahrzeuge in einer günstigeren Partikelminderungsstufe eingestuft werden und eine günstigere Umweltplakette erhalten. Dass viele nachgerüstete Diesel-PKW wieder ungehindert Umweltzonen in den Ballungsräumen anfahren dürfen, ist gerade für Gewerbetreibende, Lieferfahrzeuge und Aussendiensttätige der besondere Vorteil der Nachrüstung mit einem Partikelfilter. Und allemal eine günstigere Lösung als ein Fahrzeugwechsel.
Nachrüstung soll sich auszahlen
"Firmenfahrten dürfen nicht an Umweltzonen scheitern", weiss Matthias Kosbab, Kfz-Meister im JV Car-Center Kassel, "das ist für viele Kunden das Hauptmotiv, auch ältere Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter nachzurüsten." Das Regelwerk zur Einstufung ist kompliziert (siehe Erläuterungen unten), "doch in der Fachwerkstatt bekommt man immer eine verlässliche Auskunft, was genau eine Nachrüstung kostet und welchen Steuervorteil sie bringt". "Addiert man Steuer- und Mobilitätsvorteile rechnet sich die umweltfreundliche Nachrüstung allemal", ist sich Kfz-Meister Matthias Kosbab sicher.
Weiterführende Informationen zur Umrüstung, Rußpartikelfilter und Umweltplaketten
TüV Hessen
Feinstaubplakette: Informationen zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
Erläuterungen zu den Partikelminderungsstufen:
• Stufe PM 01
Für schwere Diesel-Pkw (> 2,5 t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III nach Abgasstufe Euro-
1. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für Euro-2-Diesel-Pkw der
Gruppe III geltenden Partikelmasse-Grenzwert von 0,170 g/km einhalten.
• Stufe PM 0
Für Diesel-Pkw mit Euro-1-Abgasnorm sowie für schwere Diesel-Pkw (> 2,5 t zul. Gesamtgewicht)
der Gruppe II und III nach Abgasstufe Euro-2. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die
Fahrzeuge den für Euro-2-Diesel-Pkw geltende Partikelmasse-Grenzwert von 0,100 g/km einhalten.
• Stufe PM 1
Für Diesel-Pkw mit Euro-1- und Euro-2-Abgasnorm sowie für schwere Diesel-Pkw (> 2,5 t zul. Gesamtgewicht)
der Gruppe II und III gemäß Richtlinie 98/69/EG Zeile A (Euro 3/II, Euro 3/III). Durch
Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für Euro-3-Diesel-Pkw geltende Partikelmasse-
Grenzwert von 0,05 g/km einhalten.
• Stufe PM 2
Für Diesel-Pkw mit Euro-3-Abgasnorm sowie für schwere Diesel-Pkw (> 2,5 t zul. Gesamtgewicht)
der Gruppe II und III gemäß Richtlinie 98/69/EG Zeile B (Euro 4/II, Euro 4/III). Durch Nachrüstung
eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für Euro-4-Diesel-Pkw geltende Partikelmasse-
Grenzwert von 0,025 g/km einhalten.
• Stufe PM 3
Für Diesel-Pkw mit Euro-4-Abgasnorm. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge
den halbierten Euro-4-Partikelmasse-Grenzwert für Diesel-Pkw von 0,0125 g/km einhalten.
• Stufe PM 4
Für Diesel-Pkw mit Euro-4-Abgasnorm einschließlich der Gruppe II und III, die bereits ab Werk
entsprechend vorgerüstet sind, aber wegen fehlender Produktionskapazitäten nicht mit so genannten
„geschlossenen Partikelfiltern“ ausgerüstet werden konnten, die eine Minderungsrate von
mehr als 90 Prozent erreichen. Durch deren Nachrüstung müssen die Fahrzeuge den von der Europäischen
Kommission für die zukünftige Euro-5-Abgasnorm vorgeschriebenen Partikelmasse-
Grenzwert von 0,005 g/km einhalten.
• Stufe PM 5
Für Diesel-Pkw mit Euro-3- und Euro-4-Abgasnorm einschließlich der Gruppe II und III, die ab dem
Tage, an dem sie erstmals für den Verkehr zugelassen wurden/werden, den von der Europäische
Kommission für die zukünftige Euro-5-Abgasnorm vorgeschriebenen Partikelmasse-Grenzwert von
0,005 g/km einhalten.