Kfz-Hauptuntersuchung neue Regeln
Kfz-Hauptuntersuchung (HU) – Neuregelung
Nun ist bereits ein halbes Jahr seit den Änderungen bei den Bestimmungen zur Kfz-Hauptuntersuchung (HU) ins Land gegegangen. Zentrales Argument der gesetzlichen Neuregelung war die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Grund genug, bei Kfz-Meister Mathias Kosbab nachzufragen, was sich seither geändert hat.
„Für uns als Kfz-Meisterbetrieb hat sich fast nichts geändert“, erzählt Mathias Kosbab vom JV car-center Kassel, „unser Ziel war ja auch schon vor der Neuregelung der HU, das Fahrzeug des Kunden in optimal verkehrssicherem Zustand zu halten bzw. zurückzuversetzen.“
Substanziell neu ist vor allem die vorgeschriebene Probefahrt des TÜV-Prüfers. „Die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit für die Probefahrten zielt vor allem darauf, Fehler und Defekte der Sicherheits- Zusatz- und Komfortsysteme festzustellen. Hierbei werden auch alle Kontrolllampen bei der Kfz-Hauptuntersuchung auf Funktionalität überprüft. Ein typsiches Beispiel ist das Anti-Blockier-System (ABS), dessen Funktionalität nur im Fahrbetrieb sicher zu überprüfen ist,“ berichtet Kosbab.
Übrigens: Die für die Hauptuntersuchung nebst AU fällig Gebühr ist durch die Probefahrt nicht gestiegen, derzeit nimmt die DEKRA z.B. 66,50 EUR (Stand 2013). Wer die Fälligkeit der HU mehr als zwei Monate überzieht, muss hingegen mit einer erhöhten Prüfgebühr rechnen.